Stand 02.01.2022
Präambel (Werte & Ziele)
Die Einhaltung der folgenden Ziele und Werte ist die Grundlage unseres Tuns und unserer Wirtschaftsweise:
- Artenvielfalt fördern
- Alte, seltene oder robuste Obst- und Gemüsesorten erhalten und kultivieren
- Bodenleben verbessern und Humusaufbau betreiben
- dem Prinzip der Gemeinwohlökonomie folgen
- Wissen generieren und teilen
- Regionale Strukturen und die lokale Gesellschaft stützen
Wir arbeiten und wirtschaften nach diesen Grundsätzen und setzen diese auch für unsere Kund:innen voraus. Wir behalten uns vor, Geschäftsbeziehungen fristlos aufzulösen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese gemeinsamen Werte und Ziele vom Vertragspartner nicht eingehalten werden.
Allgemeines & Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Schaufel & Gabel GbR (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
Der Auftragnehmer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Vertragspartner steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Die Schaufel & Gabel GbR ist jederzeit berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu erweitern. Der Vertragspartner kann der geänderten Fassung binnen einer Frist von 4 Wochen schriftlich widersprechen. Wird kein Einspruch eingelegt, akzeptiert der Vertragspartner die neue Fassung automatisch.
Allgemeine Abgabe- & Abnahmekonditionen
Kund:innen landwirtschaftlicher Erzeugnisse verarbeiten und verbrauchen sämtliche Erzeugnisse ausschließlich für sich selbst. Die Übernahme der Erzeugnisse findet durch den/die Kunden/in vor Ort an der Betriebsstätte in Habach statt. Transport- und Aufbewahrungsbehältnisse sind selbst mitzubringen oder können für einen Unkostenbeitrag (siehe aktuelle Vertragsbedingungen) von uns geliehen werden.
Auftragserteilung an Dritte
Es liegt im Ermessen der Schaufel & Gabel GbR, für die Ausführung der vertraglichen Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
Vereinbarungen zur Selbstversorgergemeinschaft der Schaufel & Gabel GbR
Die Kund:innen/Abnehmer:innen der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Selbstversorgergemeinschaft der Schaufel & Gabel GbR beteiligen sich an den Kosten des landwirtschaftlichen Betriebs. Im Gegenzug erhalten sie eine saisonale Versorgung mit nachhaltig und fair produzierten, landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Habach.
Von den Jahresbeiträgen für die Beteiligung an der Selbstversorgergemeinschaft werden ausdrücklich nicht einzelne Produkte finanziert, sondern die gesamte, landwirtschaftliche Tätigkeit der Schaufel & Gabel GbR. Von diesen Beiträgen baut die Schaufel & Gabel GbR Gemüse, Obst und Blumen an und deckt die anfallenden Kosten für Investitionen, Betriebsmittel, Strom, Wasser, wie auch für die Herstellung, Verbesserung und Erhaltung ökologisch wertvoller Lebensräume auf den Flächen unseres Obst- und Gemüsebaubetriebes.
Abgabe- & Abnahmekonditionen für die Selbstversorgergemeinschaft der Schaufel & Gabel GbR
Versorgungssicherheit
Die Gärtner:innen der Schaufel & Gabel GbR sind bestrebt den Kund:innen/Abnehmer:innen der Selbstversorgergemeinschaft eine wöchentliche Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen — wie erntefrischem Gemüse und frischen Kräutern der Saison — voraussichtlich im Zeitraum von Mai bis Ende Oktober zur Verfügung zu stellen. Es wird versucht, Gemüse- und Obstsorten stets in ausreichender Menge für alle Abnehmer:innen zur Verfügung zu stellen. Raritäten und Erzeugnisse mit erhöhtem Arbeitsaufwand werden anteilig verteilt.
Veräußerung überschüssiger Erzeugnisse
Im Bedarfsfall können überschüssige Erzeugnisse an externe Kund:innen auf dem freien Markt verkauft werden, sofern dadurch keine Beeinträchtigung der Deckung der Bedürfnisse der Selbstversorgergemeinschaft entsteht.
Urlaub & Krankheit
Beiträge sind auch dann fristgerecht zu leisten, wenn Abnehmer:innen der Selbstversorgergemeinschaft urlaubs- oder krankheitsbedingt ihre Anteile nicht abholen oder nutzen können. In diesem Fall bitten wir den/die Abnehmer:in eigenständig eine Vertretung zu suchen, die den Anteil landwirtschaftlicher Erzeugnisse abholt. Schickt hierfür bitte mindestens 3 Tage vorab, besser so früh wie möglich, Namen und Telefonnummer der Vertretung für etwaige Rückfragen. Eine Nichtabholung des Ernteanteils ist nur im akuten Krankheitsfall/Notfall möglich.
Ein Erntejahr bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr, beginnend im Januar und endend im Dezember; Der tatsächliche Erntezeitraum weicht hiervon witterungsbedingt ab und ist üblicherweise Mai bis Oktober. Entsprechend gilt der Vertrag auch bei unterjährigem Neueinstieg für das gesamte Erntejahr (also ggf. auch rückwirkend).
Zahlungskonditionen
Sofern nicht anders geregelt, gilt eine generelle Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Säumnisregelung und Zuschlag
Im Falle einer nicht fristgerechten Überweisung des Beitrags, erinnern wir zwei Mal an die Leistung des Beitrags im Rahmen einer ordentlichen Mahnung. Wir erlauben uns für eine etwaige zweite Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 25,00 € zu erheben.
Mahnverfahren
Sollte ein:e Kund:in, auch nach wiederholter Erinnerung, seiner Beitragspflicht nicht nachkommen, verliert diese:r sein Recht zur Entnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. das Eigentumsrecht an der Sache. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung der:s Säumigen den vollen Rechnungsbetrag für das laufende Wirtschaftsjahr zu leisten. Wir behalten uns in solchen Fällen vor, ein offizielles Mahnverfahren zu eröffnen.
Widerruf & Automatische Vertragsverlängerung
Der durch Unterschrift und Zahlungsleistung abgeschlossene Vertrag mit der Schaufel & Gabel GbR berechtigt im jeweiligen Wirtschaftsjahr zur Entnahme der zur Verfügung gestellten landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Rahmen dieser Vereinbarung.
Ein Widerruf des Vertrags (»Kündigung«) kann jederzeit im Jahr erfolgen, die Beendigung des Vertrags (»Ausstieg aus der Selbstversorgergemeinschaft«) ist jedoch ausschließlich zum Ende der laufenden Anbausaison (Mindestvertragslaufzeit) möglich. Der Widerruf ist per E-Mail an kontakt@schaufelundgabel.de oder per Post an: Schaufel & Gabel GbR, Jaudenmühle 3, 82392 Habach zu richten. Entscheidend ist das Eingangsdatum.
Der Widerruf muss spätestens bis zum 1.12. des laufenden Jahres schriftlich (E-Mail, Post) eingegangen sein.
Erfolgt bis zum 1.12. des laufenden Jahres kein Widerruf der Beitragsleistung, verlängert sich die Verpflichtung zur Beitragsleistung automatisch um eine weitere Anbausaison (Mindestlaufzeit 12 Monate von Januar – Dezember). Die Höhe des zu leistenden Beitrags für die folgende Anbausaison, falls abweichend vom bisherigen Beitrag, wird bis spätestens 1.11. des laufenden Jahres bekanntgegeben. Auf die Verlängerung des Vertrages sowie die Möglichkeit der Kündigung wird rechtzeitig vorab per E-Mail hingewiesen.
Ein außerordentlicher Widerruf, ist nur in besonderen Fällen und in gegenseitigem Einverständnis möglich.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vertragsähnlicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners entstehen. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für die Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von uns erbrachten Leistungen. Die Schaufel & Gabel GbR haftet ebenso nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von uns erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner diese durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung als ordnungsgemäß erbracht angenommen hat.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle, sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für alle, aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.